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  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand: 12.04.2023

I. Geltungsbereich

  1. Für alle Lieferungen der LIV GmbH, (nachfolgend LIV) an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  3. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der LIV GmbH, Alte Theumaer Straße 7, 08541 Neuensalz, Handelsregister Chemnitz, HRB 33308.
     

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die in Angeboten und allen sonstigen Unterlagen wie z.B. Datenblättern, Produktbeschreibungen und Abbildungen enthaltenen Angaben zu Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Produkten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen in Konstruktion und Ausführung der von uns vertriebenen Produkte behalten wir uns vor. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

  2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.

  3. Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] oder Bestätigung eines Angebots in sonstiger Form (per E-Mail, Gegenzeichnung des Angebots, Bestätigung des Angebotslinks) geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung und/oder Rechnung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

  4. LIV ist nicht der Hersteller der angebotenen Solartechnik-Produkte. Garantien der Hersteller in Datenblättern sowie sonstigen zur Beschreibung des Kaufgegenstandes geeignete Materialien binden allein den Hersteller und begründen keinerlei Ansprüche gegenüber LIV.
    Die Hersteller der von LIV vertriebenen Produkte und die Lieferanten von LIV sind nicht berechtigt, Erklärungen mit Wirkung für und gegen LIV abzugeben.
     

III. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
 

IV. Widerrufsrecht

  1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

  2. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in unserer Widerrufsbelehrung wiedergegeben werden.
     

 V. Preise und Zahlung

  1. Die auf den Produktseiten und in Angeboten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

  2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem, auf der Bestellseite oder in den Angebotsunterlagen nochmals deutlich mitgeteilt.

  3. Bei Zahlung per Nachnahme (sofern die Versandart dies ermöglicht) wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 6,- Euro fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt. Weitere Steuern oder Kosten fallen nicht an.
     

XVI. Zurückbehaltungsrechte

 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

XVII. Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel bis zu 5 Tage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite oder in den Angebotsunterlagen hin.

  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist LIV berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  4. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch in jeglichen fremden Kooperationsbetrieben, Versagen von Verkehrsmitteln, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und sofort zu berechnen.

  5. Vom Käufer gewünschte Änderungen können eine Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Im Falle des Lieferverzugs hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
     

VIII. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
 

 IX. Eigentumsvorbehalt

  1. LIV behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
     

X. Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
    a) sie nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
    b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
    c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

  2. Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Information und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
    a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
    b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
    c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
    d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.

  3. Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

  4. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

  5. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

  6. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

  7. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
    Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

  8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

  9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  10. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


​XI. Sonstiges 

  1. Soweit LIV planungstechnische Empfehlungen für den Aufbau und/oder die Installation der Produkte abgibt, handelt es sich lediglich um Empfehlungen, die nach bestem Wissen als Hilfestellung für den Käufer erfolgen, sie begründen keine vertragliche Verpflichtung.

  2. LIV vertreibt und liefert die angebotenen Produkte, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation, den Aufbau, Inbetriebnahme, Anmeldung und bestimmungsgemäße Verwendung obliegt stets dem Käufer. Installation und Aufbau sollen dabei, soweit gefordert, durch geeignetes Fachpersonal erfolgen.   

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